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Realschule plus an der Römervilla - Hausordnung
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Hausordnung

zur Förderung der Schulgemeinschaft und
zur Förderung von Respekt und Toleranz
 
 

 Es ist verboten ...

  • 1… andere körperlich oder seelisch zu verletzen.
  • 2… fremdes Eigentum zu stehlen, zu beschädigen oder zu zerstören.
  • 3… das Schulhaus oder Schulgelände zu verunreinigen.
  • 4… die Toiletten ihrem Zweck in jeglicher Art zu entfremden.
  • 5… das Schulgelände unerlaubt zu verlassen.
  • 6… Rauschmittel jeglicher Art zu konsumieren (vgl. §93 der ÜSchO)
  • 7… Fahrgeräte während der Unterrichtszeit zu benutzen.
  • 8… Schneebälle zu werfen oder Eisbahnen anzulegen.
  • 9… alle Arten mobiler Endgeräte (Smartphones, Smartwatches, Tablet, etc.) inkl.
    Kopfhörer auf dem Schulgelände sichtbar mitzuführen und zu benutzen. Vor allem die Aufnahme und Wiedergabe von Ton- und Bildmaterial ist untersagt. Sonderregelungen für unterrichtliche Zwecke erteilt nur der Fachlehrer.
  • 10… während des Unterrichts zu essen oder Kaugummi zu kauen.

            während des Unterrichts zu trinken, es sei denn, der Fachlehrer erlaubt es.

  • 11… unangemessen gekleidet in der Schule zu erscheinen.
  • 12… sich während der großen Pausen im Schulgebäude aufzuhalten.

            (Ausnahme: Regenpause)

  • 13… sich in Freistunden außerhalb des Eingangsbereiches der Schule aufzuhalten.

 

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet …

  • 14… den Anweisungen aller Lehr- und Verwaltungskräfte sowie aufsichtsbeauftragter Personen (z.B. Schüleraufsichten, Busfahrer und –lotsen) Folge zu leisten.
  • 15… während den Fünf-Minutenpausen in ihren Klassen die Materialien für die Folgestunde auf den Tisch zu legen.
    Die Fünf-Minuten-Pause dient zur Vorbereitung der nachfolgenden Stunde.
  • 16… sich in den ihnen zugeordneten Räumen aufzuhalten.
  • 17… sich an den Bushaltestellen während der Wartezeiten diszipliniert zu verhalten.
  • 18… immer ihren Schülerausweis mit sich zu führen.

 

*          Bei einem Raumwechsel werden die Taschen (auch in die Pause) mitgenommen.

*          Ist eine Lehrperson fünf Minuten nach Stundenbeginn nicht in der Klasse, erkundigt sich die/der Klassensprecher/in was zu tun ist.

*          Das Fahrrad wird in den Fahrradhof geschoben.

*          Während der Pausen im Vormittagsbereich ist das Spielen auf dem Pausenhof nur

           mit Softbällen erlaubt.

*          § 15 gilt nicht für die Außenstelle Weißenthurm.

Kalender

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Abgabetermin der Mitteilungen über die Gefährdung der Versetzung bzw. des Abschlusses („Blaue Briefe“) für Klassen 7, 8 und S9 (§ 77(3) ÜSchO)
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  • 20.06.2022 - 24.06.2022 : Klassenfahrten Stufe 10 mehr...
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  • 21.06.2022 : B8er: "Markt der Berufe", ggf. auch SuS der B9 mehr...
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  • 21.06.2022 : B9 für B8: Abschlussveranstaltung Praxistag mit Präsentationen mehr...
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    Hinweis an die Eltern auf die Möglichkeit einer Versetzung bei besonderen Umständen und bei der Wiederholung einer Klasse; §77(4) ÜSchO.
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