Hausordnung
zur Förderung der Schulgemeinschaft und
zur Förderung von Respekt und Toleranz
Es ist verboten ...
- 1… andere körperlich oder seelisch zu verletzen.
- 2… fremdes Eigentum zu stehlen, zu beschädigen oder zu zerstören.
- 3… das Schulhaus oder Schulgelände zu verunreinigen.
- 4… die Toiletten ihrem Zweck in jeglicher Art zu entfremden.
- 5… das Schulgelände unerlaubt zu verlassen.
- 6… Rauschmittel jeglicher Art zu konsumieren (vgl. §93 der ÜSchO)
- 7… Fahrgeräte während der Unterrichtszeit zu benutzen.
- 8… Schneebälle zu werfen oder Eisbahnen anzulegen.
- 9… alle Arten mobiler Endgeräte (Smartphones, Smartwatches, Tablet, etc.) inkl.
Kopfhörer auf dem Schulgelände sichtbar mitzuführen und zu benutzen. Vor allem die Aufnahme und Wiedergabe von Ton- und Bildmaterial ist untersagt. Sonderregelungen für unterrichtliche Zwecke erteilt nur der Fachlehrer. - 10… während des Unterrichts zu essen oder Kaugummi zu kauen.
während des Unterrichts zu trinken, es sei denn, der Fachlehrer erlaubt es.
- 11… unangemessen gekleidet in der Schule zu erscheinen.
- 12… sich während der großen Pausen im Schulgebäude aufzuhalten.
(Ausnahme: Regenpause)
- 13… sich in Freistunden außerhalb des Eingangsbereiches der Schule aufzuhalten.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet …
- 14… den Anweisungen aller Lehr- und Verwaltungskräfte sowie aufsichtsbeauftragter Personen (z.B. Schüleraufsichten, Busfahrer und –lotsen) Folge zu leisten.
- 15… während den Fünf-Minutenpausen in ihren Klassen die Materialien für die Folgestunde auf den Tisch zu legen.
Die Fünf-Minuten-Pause dient zur Vorbereitung der nachfolgenden Stunde.
- 16… sich in den ihnen zugeordneten Räumen aufzuhalten.
- 17… sich an den Bushaltestellen während der Wartezeiten diszipliniert zu verhalten.
- 18… immer ihren Schülerausweis mit sich zu führen.
* Bei einem Raumwechsel werden die Taschen (auch in die Pause) mitgenommen.
* Ist eine Lehrperson fünf Minuten nach Stundenbeginn nicht in der Klasse, erkundigt sich die/der Klassensprecher/in was zu tun ist.
* Das Fahrrad wird in den Fahrradhof geschoben.
* Während der Pausen im Vormittagsbereich ist das Spielen auf dem Pausenhof nur
mit Softbällen erlaubt.
* § 15 gilt nicht für die Außenstelle Weißenthurm.
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