Hausordnung
Schulzentrum Mülheim-Kärlich
Hausordnung
zur Förderung der Schulgemeinschaft und zur Förderung von Respekt und Toleranz
Es ist verboten ...
§ 1… andere körperlich oder seelisch zu verletzen.
§ 2… fremdes Eigentum zu stehlen, zu beschädigen oder zu zerstören.
§ 3… das Schulhaus oder Schulgelände zu verunreinigen.
§ 4… die Toiletten ihrem Zweck in jeglicher Art zu entfremden.
§ 5… das Schulgelände unerlaubt zu verlassen.
§ 6… Rauschmittel jeglicher Art zu konsumieren (vgl. §93 der ÜSchO)
§ 7… Fahrgeräte während der Unterrichtszeit zu benutzen.
§ 8… Schneebälle zu werfen oder Eisbahnen anzulegen.
§ 9… Handys auf dem Schulgelände sichtbar mitzuführen und zu benutzen.
elektronische Geräte zur Aufnahme und Wiedergabe von Bild- und Tonmaterial (auch Kopfhörer) und Spielkonsolen mitzubringen.
Sonderregelungen für unterrichtliche Zwecke erteilt nur der Fachlehrer.
§10… während des Unterrichts zu essen oder Kaugummi zu kauen.
während des Unterrichts zu trinken, es sei denn, der Fachlehrer erlaubt es.
§11… unangemessen gekleidet in der Schule zu erscheinen.
§12… sich während der großen Pausen im Schulgebäude aufzuhalten. (Ausnahme: Regenpause)
§13… sich in Freistunden außerhalb des Eingangsbereiches der Schule aufzuhalten.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet ...
§14… den Anweisungen aller Lehr- und Verwaltungskräfte sowie aufsichtsbeauftragter Personen
(z.B. Schüleraufsichten, Busfahrer und –lotsen) Folge zu leisten.
§15… während den Fünf-Minutenpausen in ihren Klassen die Materialien für die Folgestunde auf den Tisch zu legen.
Die Fünf-Minutenpause dient zur Vorbereitung der nachfolgenden Stunde.
§16… sich in den ihnen zugeordneten Räumen aufzuhalten.
§17… sich an den Bushaltestellen während der Wartezeiten diszipliniert zu verhalten.
§18… immer ihren Schülerausweis mit sich zu führen.
Interner Maßnahmenkatalog für die Schüler/innen der Realschule plus Mülheim-Kärlich
Regelwidriges Verhalten hat Konsequenzen!
Regelwidriges Verhalten | Mögliche Maßnahmen / Konsequenzen |
---|---|
körperliches / seelisches Verletzen Anderer (§ 1 der Hausordnung) |
Gespräch, Entschuldigungsbrief, Klassenbucheintrag, Ordnungsmaßnahmen |
Zerstörung fremden Eigentums (§ 2 der Hausordnung) |
Ersetzen + Entschuldigung + Klassenbucheintrag + Dienst beim Hausmeister |
Verunreinigung (§ 3 der Hausordnung) |
Reinigung / Dienst beim Hausmeister + Klassenbucheintrag |
Zweckentfremdung der Toiletten (§ 95 der Schulordnung) |
Ordnungsmaßnahmen bei jeglicher Art des Verstoßes (Schulleitertadel, Ausschluss), zusätzlich greifen Maßnahmen zu übrigen Paragraphen |
unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes (§ 5 der Hausordnung) |
Klassenbucheintrag im Wiederholungsfall: Tadel durch Schulleiter |
Konsum von Rauschmitteln (§ 6 der Hausordnung) (§ 93 und § 95 der Schulordnung) |
Rauchen: schulinternes Programm Alkohol und illegale Drogen: schulinternes Programm; sofortiges Abholen durch einen Erziehungsberechtigten, Ordnungsmaßnahmen |
unerlaubtes Benutzen von Fahrgeräten (§ 7 der Hausordnung) |
Einzug des Gerätes + Abholen durch Erziehungsberechtigten |
Schneeballwerfen, Bauen von Eisbahnen (§ 8 der Hausordnung) |
Aufsatz über mögliche Gefahren |
sichtbares Mitführen und unerlaubtes Benutzen von Handys, Mitbringen von elektronischen Geräten / Spielkonsolen (§ 9 der Hausordnung) |
Einzug des vollständigen Gerätes! Abholen durch Erziehungsberechtigte; im Wiederholungsfall Ordnungsmaßnahmen nach § 96 der Schulordnung |
unerlaubtes Essen, Trinken und Kauen von Kaugummi (§ 10 der Hausordnung) |
Essen und Trinken: Ermahnung, Rezept schreiben, Maßnahmenkatalog abschreiben Kauen von Kaugummi: Maßnahmenkatalog abschreiben, Entfernen von Kaugummis auf dem Schulgelände |
Tragen unangemessener Kleidung (§ 11 der Hausordnung) |
Bedecken mittels „Reservekleidung“ oder zu Hause umziehen wiederholt: für den Tag nach Hause schicken |
unerlaubter Aufenthalt im Gebäude / bzw. außerhalb des Eingangsbereiches in Freistunden (§ 12+13 der Hausordnung) | Maßnahmenkatalog abschreiben wiederholt: Klassenbucheintrag, Tadel durch den Schulleiter |
Anweisungen nicht Folge leisten (§ 14 der Hausordnung) |
Klassenbucheintrag wiederholt: Tadel durch den Schulleiter, Ordnungsmaßnahmen |
Aufenthalt auf dem Gang nach Gong zum Stundenbeginn (§ 15 der Hausordnung) | Maßnahmenkatalog abschreiben wiederholt: Klassenbucheintrag |
Verhalten an den Bushaltestellen (§ 17 der Hausordnung) |
Information an die Eltern wiederholt: Maßnahmenkatalog abschreiben |
kein Schülerausweis dabei (§ 18 der Hausordnung) |
Maßnahmenkatalog abschreiben wiederholt: Tadel durch den Schulleiter |
Fehlverhalten jeglicher Art haben Einfluss auf die Verhaltensnote!
Texte, die auf Grund regelwidrigen Verhaltens anzufertigen sind (z.B. Abschreiben des Maßnahmenkatalogs, Schreiben eines Entschuldigungsbriefes / Berichtes), müssen immer von Hand geschrieben und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Arbeiten sind dem Klassenlehrer(!) abzugeben und werden in der Schülerakte gesammelt.