Schulfahrten
Schulfahrtenkonzept der Realschule plus an der Römervilla
Grundsätze: Die Durchführung von Schulfahrten ist ein freiwilliges Angebot der Schule im Rahmen der Ausbildungs- und Erziehungsarbeit. Pädagogische Aspekte sollen bei allen Schulfahrten im Vordergrund stehen. Keine Schüler sollen aus finanziellen Gründen an der Teilnahme gehindert sein. Die Planung und Durchführung von Schulfahrten ist für die Lehrkräfte mit zusätzlichen Organisationsaufgaben und mit großen physischen und psychischen Anforderungen verbunden.
Richtlinien zur Durchführung und Organisation
Die Eltern sind rechtzeitig – bei mehrtägigen Schulfahrten in der Regel auf einer Klassenelternversammlung – über geplante Schulfahrten und deren voraussichtliche Kosten zu unterrichten. Die Klassenelternversammlung kann über die Durchführung der Klassenfahrt abstimmen. Geheime Abstimmung ist möglich, wenn die Klassenelternversammlung es beschließt.
(§ 49 Abs. 2 Satz 2 SchulG)
Grundsätzlich sind Klassenfahrten an den vorgegebenen Terminen durchzuführen (2.HJ/ 2. Woche nach den Sommerferien, siehe Terminplan)
Die Schule empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eltern sind darauf schriftlich hinzuweisen, dass entstehende Kosten in jedem Fall zu übernehmen sind.
1. Klassenfahrten
a) Klassenstufe 5
In der Klassenstufe 5 kann eine Klassenfahrt mit pädagogischem Schwerpunkt zum festgelegten Termin im 2. Halbjahr mit 2 Übernachtungen durchgeführt werden.
Pädagogische Ziele
- Selbstständigkeit fördern
- Persönlichkeit stärken
- Verantwortung übernehmen
- Sozialkompetenzen fördern
- Gruppengefühl stärken/ Stärkung der Klassengemeinschaft
- Die heimische Region erkunden und kennenlernen
- Ökologisches Bewusstsein fördern
Die Schulfahrt sollte eine erlebnispädagogische „Aktivfahrt“ und keine Städtefahrt sein.
b) Klassenstufe 7
In der Klassenstufe 7 kann eine Klassenfahrt mit 2 Übernachtungen durchgeführt werden.
Pädagogische Ziele
- Selbstständigkeit fördern
- Persönlichkeit stärken
- Verantwortung übernehmen
- Sozialkompetenzen fördern
- Gruppendynamik stärken/ Stärkung der Klassengemeinschaft
- Selbstständiges Erkunden fremder Orte und Regionen
- Ökologisches Bewusstsein fördern
- Erreichen besonderer Qualifikationen
Die Schulfahrt sollte eine erlebnispädagogische „Aktivfahrt“ und keine Städtefahrt sein.
c) Abschlussklassen
Zum Abschluss der Berufsreife und der Sekundarstufe I kann eine Abschlussfahrt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz mit maximal 5 Übernachtungen an einem gemeinsamen Termin (2.HJ/ 2. Woche nach den Sommerferien, siehe Terminplan) grundsätzlich im Inland durchgeführt werden.
Pädagogische Ziele
- Selbstständigkeit fördern
- Persönlichkeit stärken
- Verantwortung übernehmen
- Sozialkompetenzen fördern
- Gruppendynamik stärken/ Stärkung der Klassengemeinschaft
- Selbstständiges Erkunden fremder Orte und Regionen
- Ökologisches Bewusstsein fördern
2. Sprachreisen und Schullandheimaufenthalte mitsportlicher oder musikalischer Zielsetzung
Skifahren, Segeln, etc. sollen nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.
Workshops der Musikgruppen und Konzertreisen können durchgeführt werden.
Bei allen Planungen sollte bei zwei Übernachtungen eine Kostengrenze von 150,- Euro, bei mehrtägigen Übernachtungen (bis zu 5) von 350,- Euro pro Schülerin/Schüler für Transport und Verpflegung nicht überschritten werden.
Wirtschaftlich schwächer gestellten Familien wird geraten, zunächst Zuschüsse von
Kommunalen Institutionen und danach vom Förderverein des Schulzentrums zu beantragen.
Angebotsfahrten im Rahmen von Schulpartnerschaften sind möglich.
Sprachreisen sollten zweckgebunden sein, Sprachkenntnisse sollten angewendet und vertieft werden.