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Realschule plus an der Römervilla - IT-Benutzerordnung
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IT-Benutzerordnung

Benutzerordnung des Schulnetzwerks

Das Computernetzwerk ist Eigentum des Schulzentrums und steht dir im Rahmen deiner Schulausbildung zur Verfügung. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Internet ist Teil der

Schulordnung und dient dem Schutz aller Beteiligten – der Schüler, des Lehrerkollegiums und der Schule.

Der Computerraum enthält wichtige Geräte und Programme. Alle Nutzer sollen diese rücksichtsvoll behandeln und im Raum Ordnung halten.

Folgende Regeln sind einzuhalten:

  1. Jeder Schüler erhält einen individuellen Zugang zum Schulnetzwerk, bestehend aus dem Benutzernamen und einem Passwort. Der Computerzugang erfolgt nur unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer von der Schule beauftragten Person.
  2. Jeder Schüler ist verpflichtet sein Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Jeder Schüler ist für alle Aktivitäten, die mit seinem Benutzernamen durchgeführt werden, verantwortlich.
  3. Es dürfen keine Änderungen der Systemeinstellungen vorgenommen werden. Des Weiteren darf keine Software ohne Zustimmung einer Lehrperson kopiert, aus dem Internet herunter geladen oder auf dem Rechner installiert werden.
  4. Die Urheberrechte von Bildern und Texten dürfen in keiner Weise durch unerlaubte Verbreitung oder Veränderung gebrochen werden. Das heißt: Es dürfen ohne Genehmigung des Autors/der Person keine Texte und Bilder kopiert und veröffentlicht werden, insbesondere dürfen aus dem Schulnetzwerk keine Bilder oder Texte ohne Quellenangabe und ohne Genehmigung herunter- oder hochgeladen werden.
  5. Der Besuch und das Weiterverbreiten von pornographischen, gewaltdarstellenden und anderen nicht jugendfreien bzw. illegalen Seiten ist untersagt.
  6. Es dürfen von der Schule aus keine Einträge in Gästebücher oder Foren gemacht werden. Insbesondere dürfen keine Gewalt darstellenden, pornographischen oder andere illegalen Inhalte in diese gestellt werden. Verstöße gegen Letzteres werden auch strafrechtlich verfolgt.
  7. Der direkte Ausdruck von Dokumenten aus dem Internet ist nicht gestattet.
  8. An den Schulrechnern dürfen ohne Zustimmung der Lehrperson keine Instantmessengerprogramme (z. B. ICQ) oder Chatrooms genutzt werden.
  9. Es ist verboten, Onlineverträge oder kostenpflichtige Angebote in der Schule bzw. über die Schule oder für sich selbst abzuschließen bzw. anzunehmen.
  10. Das Kopieren von Dateien auf mitgebrachte Hardware (z. B. Diskette oder USB-Stick …) und umgekehrt – das Hochladen von Dateien auf die Schulrechner - ist nur mit Einwilligung der Aufsicht führenden Lehrperson erlaubt.
  11. Die Nutzung des Computerraums muss ordnungsgemäß und nur unter Aufsicht einer Lehrperson verlaufen. Nach Benutzung des Computerraums müssen die Schüler sich ordnungsgemäß abmelden, die Fenster müssen geschlossen und der Raum sauber und ordentlich verlassen werden.
  12. Die Geräte im Computerraum sind nur für schulische Zwecke zu nutzen.
  13. Durch Schüler verursachte Schäden sind unverzüglich den zuständigen Betreuern des Schulnetzwerkes zu melden.
  14. Das Filmen, Fotografieren oder Anfertigen von Tonaufnahmen mit elektronischen Geräten (z. B. Foto-, Filmkamera) ist nur im Rahmen des Unterrichts oder eines Projektes unter Aufsicht der Lehrkraft erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtliche Konsequenzen haben.
  15. Das Benutzen von Handys und MP3-Playern ist nach der Hausordnung auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Sollten diese trotzdem zum Anfertigen von Tonaufnahmen, Fotografien oder Filmen genutzt werden, hat dies nicht nur Ordnungsmaßnahmen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.

Wichtige Information für die Eltern:

  1. Die über das Internet bereitgestellten Informationen können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung keiner hausinternen Auswahl unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technische, nicht inhaltlich bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich irgendjemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss dieser den Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Realschule plus und das Gymnasium im Schulzentrum Mülheim- Kärlich sind in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.
  2. Das Schulzentrum kommt durch die Netzwerk-Administratoren und durch das Lehrerkollegium ihrer Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Schülern durch Sperrung von jugendgefährdenden Seiten und regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nach. Dazu ist die Schule berechtigt, den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Datum und Art der Nutzung und der Nutzer festzustellen sind.
  3. Jeder Schüler hat sein eigenes Nutzerverzeichnis, in dem er seine Dateien ablegen kann. Aufgrund des Datenschutzes hat der Lehrer das Recht diese Ordner stichprobenartig nach pornographischen, gewaltdarstellenden oder anderen illegalen Inhalten zu durchsuchen.
  4. Durch die Arbeit mit dem Internet ist es erforderlich, dass die Schüler eine E-Mail-Adresse besitzen. Die Schule möchte, dass jeder Schüler sich eine EMail-Adresse einrichtet, egal, ob er schon eine hat oder nicht (z.B. bei gmx.de oder web.de). Diese E-Mail-Adresse ist nur für die schulische Nutzung gedacht, da die Schule keine Haftung für außerhalb der Schulzeit verfasste Mails oder Verstöße übernimmt. Daher hat die Schule das Recht, stichprobenartig zu kontrollieren, ob die Adresse wirklich nur für die Schule verwendet wird. Für diese Art der Kommunikation brauchen wir Ihr Einverständnis. Dadurch bieten Sie Ihrer Tochter/ Ihrem Sohn die Möglichkeit, dieses Medium zu nutzen.
  5. Die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses wird gewährleistet.
  6. Die Nutzung des Computerraums muss ordnungsgemäß und nur unter Aufsicht einer Lehrperson verlaufen. Nach Benutzung des Computerraums müssen die Schüler sich ordnungsgemäß abmelden, die Fenster müssen geschlossen und der Raum sauber und ordentlich verlassen werden.
  7. Die Geräte im Computerraum sind nur für schulische Zwecke zu nutzen.
  8. Durch Schüler verursachte Schäden sind unverzüglich den zuständigen Betreuern des Schulnetzwerkes zu melden.
  9. Das Filmen, Fotografieren oder Anfertigen von Tonaufnahmen mit elektronischen Geräten (z. B. Foto-, Filmkamera) ist nur im Rahmen des Unterrichts oder eines Projektes unter Aufsicht der Lehrkraft erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtliche Konsequenzen haben.
  10. Das Benutzen von Handys und MP3-Playern ist nach der Hausordnung auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Sollten diese trotzdem zum Anfertigen von Tonaufnahmen, Fotografien oder Filmen genutzt werden, hat dies nicht nur Ordnungsmaßnahmen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.

Kooperationen

 

 

Unsere Kooperationspartner

 

  

 

 

 

 

 

 

Dernbacher Gruppe - KATHARINA KASPER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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