Allgemeine Infos
Wichtige Elterninformation zum Sportunterricht
Liebe Eltern,
es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass der Sportunterricht der Realschule plus ihren Kindern die Möglichkeit bietet, sich mit Freude zu bewegen, neue Sportarten zu erlernen und langfristig für einen gesunden Lebensstil zu begeistern. Damit dies gelingen kann, gelten im Sportunterricht neben den normalen Schulregeln besondere Sportregeln, die unter anderem auch der Sicherheit der Kinder dienen:
Mitbringen von Wertsachen wie z.B. Handys und Schmuck
Die Realschule plus Mülheim-Kärlich sieht keine Aufbewahrungsmöglichkeit für Handys, Schmuck oder Wertsachen vor, so dass wir dringend empfehlen, diese zu Hause zu lassen, da die Schule keine Haftung für Verlust oder Schäden übernehmen kann. Manche Umkleiden sind auch nicht abschließbar.
Tragen von Schmuck und nicht abnehmbaren Piercings
Unsere Sicherheitsbestimmungen erlauben es nicht, dass Piercings im Sportunterricht getragen werden (ebenso wie anderer Schmuck). Verletzungen in diesem Zusammenhang können nur durch konsequentes Abkleben oder Herausnehmen verhindert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass ihr Kind ohne Piercing im Sportunterricht erscheint, oder zumindest eine gut geeignete Rolle Tape-Pflaster dabei hat, um die Piercings dann abzukleben, da andernfalls eine Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich ist!
Benutzung von Deosprays
Da es in den Umkleiden durch die Benutzung von Deosprays immer wieder zu Zwischenfällen kommt, sind diese verboten! Alternativ können z.B. Deoroller benutzt werden.
Geeignete Sportkleidung
Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit angemessener Sportkleidung zulässig! Eine angemessene Sportbekleidung besteht aus Sporthosen, Sport-Shirt und Sportschuhen (Hallenschuhen!) Die Sportbekleidung soll mindestens wöchentlich gewaschen werden und nicht über das Wochenende in der Schule verbleiben.
Nichtteilnahme am Sportunterricht
Nimmt ein Schüler aus eigenem Verschulden an einer Sportstunde nicht teil, bekommt er die Note „ungenügend“ aufgeschrieben und kann diese 2x durch das Vorzeigen der unterschriebenen Ersatzarbeit durch den Sportlehrer wieder löschen lassen. Beim 3. Mal (und ggf. folgenden Malen) wird die Note „ungenügend“ gewertet.
Nimmt ein Schüler aus eigenem Verschulden an einer Leistungsüberprüfung nicht teil, kann das, wenn kein Nachholtermin für die Note mehr möglich ist, als „ungenügend“ gewertet werden. Entschuldigungen wegen Krankheit oder Verletzung müssen am Tag der Nichtteilnahme vorgezeigt werden (Eintrag im Hausaufgabenheft oder ärztliche Bescheinigung). Beim Vergessen dieser Entschuldigung ist auch die Ersatzarbeit anzufertigen, da eine fehlende Entschuldigung ebenfalls zur Note „ungenügend“ führen würde. Wenn Sie ihr Kind bereits 3x im Halbjahr selbst entschuldigen ließen, ist danach bei Nichtteilnahme eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Mit sportlichen Grüßen!
Die Sportfachschaft der Realschule plus an der Römervilla